Welche Kategorie trifft auf Ihr Geschäft zu?

Eine Content-/PR-/Marketing-Agentur, die Videos oder Artikel für Kunden produziert, braucht lediglich eine gewöhnliche GmbH-ähnliche Gesellschaft (limited şirket) mit dem passenden NACE-Code. Eigener TV-/Radiobetrieb oder eine gedruckte Zeitschrift unterliegen zusätzlicher Regulierung.

TätigkeitZuständige BehördeLizenz nötig?
Content-/Werbeagentur (kein eigener Kanal)Handelsregister + FinanzamtNein
TV-/Radiosendung (auch IPTV)RTÜKRundfunklizenz nötig
Große Online-Plattform über RTÜK-SchwelleRTÜK (Internetlizenzierung seit 2019)Möglich — aktuell prüfen
Gedruckte Zeitung/ZeitschriftÖrtliche Staatsanwaltschaft (Pressegesetz-Erklärung)Beyanname erforderlich

Gründung der Gesellschaft

Die meisten ausländisch gehaltenen Content-Unternehmen werden als limited şirket gegründet: notariell beglaubigte Satzung, Geschäftsadresse, Steuernummer und Handelsregistereintrag. Für digitale Content-Agenturen gibt es keine Obergrenze für ausländisches Eigentum — 100 % sind üblich.

Druckerzeugnisse: Anforderungen des Pressegesetzes

Wer eine gedruckte Zeitung oder Zeitschrift herausgibt, muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine förmliche Erklärung (beyanname) einreichen und einen "sorumlu yazı işleri müdürü" (verantwortlichen Chefredakteur) benennen, der die gesetzlichen Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen erfüllt — zusätzlich zur Handelsregistrierung.

Rundfunk und RTÜK-Lizenz

Terrestrischer, Kabel-, Satelliten- oder IPTV-Rundfunk benötigt eine RTÜK-Lizenz. Auch große Online-Plattformen können seit einer Gesetzesänderung 2019 in den Lizenzierungsbereich fallen; bei einem eigenen reichweitenstarken Streaming-Kanal empfiehlt sich vor dem Start eine aktuelle Prüfung durch einen türkischen Medienrechtsanwalt.

Presseausweis und Akkreditierung

Journalisten eines registrierten Medienunternehmens können über die Kommunikationsdirektion des Präsidenten einen türkischen Presseausweis beantragen. Ausländische Korrespondenten benötigen meist eine separate persönliche Akkreditierung, unabhängig von der Firmengründung.

Praktische Schritte

  • Klären, ob Agenturmodell oder eigener Sender/eigene Publikation geplant ist
  • GmbH-ähnliche Gesellschaft mit korrektem NACE-Code gründen
  • Bei Druckerzeugnissen: Pressegesetz-Erklärung bei der Staatsanwaltschaft einreichen
  • Bei Rundfunk: RTÜK-Lizenz vor dem Sendestart beantragen
  • Geschäftskonto eröffnen, bei Finanzamt und Sozialversicherung anmelden, bevor Personal eingestellt wird