Standardgründung ist nur der Ausgangspunkt

Ein Krypto- oder Blockchain-Unternehmen registriert sich in der Regel als LTD oder A.Ş. nach dem Standardprozess — siehe unseren LTD-Gründungsleitfaden —, aber ein Unternehmen, dessen Tätigkeit den Betrieb als Krypto-Asset-Dienstleister (eine Börse, Verwahrdienst oder ähnliche regulierte Tätigkeit) umfasst, sieht sich Lizenzierungs- und Compliance-Anforderungen türkischer Finanzaufsichtsbehörden gegenüber, die ein reines Blockchain-Technologie- oder Softwareentwicklungsunternehmen nicht hat. Bestätigen Sie genau, in welche Kategorie Ihre geplante Tätigkeit fällt, bevor Sie annehmen, dass die Standard-Unternehmensregistrierung allein ausreicht.

Lizenzierung für Krypto-Asset-Dienstleister

Die Türkei hat sich auf einen formellen Lizenzierungsrahmen für Krypto-Asset-Dienstleister zubewegt, einschließlich Kapitalanforderungen, Know-Your-Customer- (KYC) und Geldwäschebekämpfungspflichten (AML) sowie Meldungen an Finanzaufsichtsbehörden — dies ist eine wesentlich schwerere Compliance-Last als die allgemeine Unternehmensgründung und entwickelt sich weiter, prüfen Sie daher aktuelle Lizenzierungsanforderungen direkt bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt, bevor Sie sich auf ein Börsen- oder Verwahrgeschäftsmodell festlegen, statt sich auf ältere Informationen über den regulatorischen Status der Branche zu verlassen.

Bankbeziehungen bleiben eine echte Herausforderung

Türkische Banken waren historisch vorsichtig bei der Kontoeröffnung für kryptobezogene Unternehmen aufgrund von AML-Compliance-Bedenken, und ein Kryptounternehmen sollte erwarten, dass dies einer der schwierigeren Schritte bei seiner Gründung ist — siehe unseren Leitfaden zur Kontoeröffnung für den allgemeinen Prozess und planen Sie realistische Zeit für die verstärkte Sorgfaltsprüfung einer Bank speziell bei einem Antragsteller aus dem Kryptosektor ein.

Steuerliche Behandlung von Kryptoaktivitäten

Die körperschaftsteuerliche Behandlung der kryptobezogenen Einnahmen eines Unternehmens folgt dem allgemeinen türkischen Körperschaftsteuerrahmen (derzeit 25 % Standardsatz) — siehe unseren Leitfaden zum Steuersystem —, aber die spezifische Umsatzsteuer- und Meldebehandlung verschiedener Kryptoaktivitäten (Handel, Verwahrung, Blockchain-Entwicklungsdienste) kann sich unterscheiden, und dies ist ein Bereich, in dem sich die formelle Anleitung weiterentwickelt. Holen Sie aktuellen, spezifischen Rat von einem mit Krypto-Sektor-Kunden erfahrenen Steuerberater ein, statt anzunehmen, dass allgemeine Unternehmenssteuerregeln unverändert gelten.